Kosten
- Soweit Privatversicherte Heilpraktikerleistungen versichert haben, erstatten die privaten Versicherungen je nach Tarif ganz oder teilweise die Kosten der Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)/Hufelandverzeichnis/Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).
- Beihilfeberechtigte erhalten teilweise eine Erstattung der anfallenden Behandlungskosten.
- Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen nicht. In diesem Fall fallen je nach Aufwand ca. 45 bis 60 Euro für eine Behandlung an.
- Für gesetzlich Versicherte ist die Möglichkeit einer Zusatzversicherung interessant, welche die Kosten für Heilpraktikerleistungen übernimmt.